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Anteil arbeitslose Ausländer an Arbeitslosen insg. AI0809

Statistik: Regionalatlas Deutschland 99910

Beschreibung

wiki
==Anteil der ausländischen Arbeitslosen an den Arbeitslosen
insgesamt im Jahresdurchschnitt==
===Aussage===
Der Indikator beschreibt den Anteil der Menschen ohne
deutsche Staatsbürgerschaft an der Arbeitslosigkeit
insgesamt. Er gibt an, wie viel Prozent der Arbeitslosen
keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.

===Indikatorberechnung===
Für die Berechnung des Indikators "Anteil der ausländischen
Arbeitslosen an den Arbeitslosen insgesamt im
Jahresdurchschnitt" wird die Zahl der ausländischen
Arbeitslosen durch die Zahl der Arbeitslosen insgesamt
dividiert und mit 100 multipliziert.

===Herkunftsstatistik===
Der Indikator beruht auf Daten zur Arbeitslosigkeit, die in
der Arbeitsmarktstatistik der Arbeitsverwaltung und
-vermittlung der Bundesagentur für Arbeit enthalten sind.

===Merkmalsbeschreibungen===
*'''Arbeitslose'''

Personen, die vorübergehend nicht in einem
Beschäftigungs-verhältnis stehen oder nur eine weniger als
15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
eine versiche-rungspflichtige, mindestens 15 Stunden
wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des
Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen,
arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die
Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht
haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder
einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1
SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß
Anwendung.

Für die Berechnung des Indikators "Anteil der ausländischen
Arbeitslosen an den Arbeitslosen insgesamt im
Jahresdurchschnitt" wird die jahresdurchschnittliche Zahl
der Arbeitslosen (am Wohnort) herangezogen.

*'''Arbeitslose Ausländer'''

Als arbeitslose Ausländer gelten nichtdeutsche Arbeitslose
(Ausländer, Staatenlose und Personen mit ungeklärter
Staatsangehörigkeit), die eine Arbeitnehmertätigkeit in der
Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen.

*'''Ausländer'''

Als Ausländer gelten nach dem Ausländergesetz alle Personen,
die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG sind.
Dazu zählen auch Staatenlose sowie Personen mit ungeklärter
oder unbekannter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl
die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben,
gelten als deutsche Staatsangehörige. Heimatlose Ausländer
werden statistisch wie Deutsche behandelt. Die Begriffe
Ausländer und Nichtdeutsche werden in einzelnen
Publikationen synonym verwendet.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)

===Weiterführende Informationen===
[https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/St
atistik-nach-Themen/Arbeitsmarkt-im-Ueberblick/Arbeitsmarkt-
im-Ueberblick-Nav.html |Arbeitslosigkeit]

[https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber
ichte/Arbeitsmarkt/erwerbstrechnung-vgr.pdf
|Erwerbstätigenrechnung]

[https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grun
dlagen/Definitionen/Glossare/Generische-Publikationen/Gesamt
glossar.pdf | Gesamtglossar]

[https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=s
tatistikenVerzeichnis |Regionaldatenbank: Themenbereiche]

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