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Unternehmensinsolvenzen je 10.000 st.-pfl. Untern. AI0402

Statistik: Regionalatlas Deutschland 99910

Beschreibung

wiki
==Unternehmensinsolvenzen je 10.000 umsatzsteuerpflichtige
Unternehmen==
===Aussage===
Der Indikator gibt Hinweise auf das Vorhandensein
überschuldeter und zahlungsunfähiger Unternehmen.

===Indikatorberechnung===
Für die Berechnung des Indikators "Unternehmensinsolvenzen
je 10.000 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen" wird die Zahl
der Unternehmensinsolvenzen durch die Zahl der
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen geteilt und mit 10.000
multipliziert.

===Herkunftsstatistiken===
Der Indikator beruht auf Daten der Insolvenzstatistik und
der Umsatzsteuerstatistik.

===Merkmalsbeschreibungen===
*'''Umsatzsteuerpflichtige'''

In der Umsatzsteuerstatistik werden die Begriffe
Unternehmer, Steuerschuldner und Steuerpflichtiger
gleichbedeutend verwendet.
Nach § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche
oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich
oder beruflich ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur
Erzielung von Einnahmen, auch wenn die
Gewinnerzielungsabsicht fehlt oder eine Personenvereinigung
nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Dabei kommt es
weder auf die Rechtsform noch auf die Rechtsfähigkeit an.
Selbständig tätig zu sein heißt, Arbeiten auf eigene
Rechnung und eigene Verantwortung auszuführen.
Unternehmer können natürliche und juristische Personen des
privaten und öffentlichen Rechts sein. Dabei sind die
juristischen Personen des öffentlichen Rechts bislang nur im
Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- oder
forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich
tätig und damit umsatzsteuerrechtlich relevant {(§ 2 Abs. 3
UStG ? aufgehoben durch Art. 12 Nr. 2 des Gesetzes vom
02.11.2015 (BGBl I 1834) m. W. v. 01.01.2016). Der neue §2b
UStG sieht hier Änderungen vor. Er ist zum 01.01.2016 in
Kraft getreten, seine Anwendung wird allerdings erst ab dem
01.01.2021 verpflichtend. Gemäß §2b UStG gelten juristische
Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer, wenn
sie Tätigkeiten im Rahmen ihrer öffentlichen Gewalt ausüben.
Hiervon gibt es einige Ausnahmen (§2b (4) UStG)}.
Gehören zu einem Unternehmen mehrere Betriebe oder liegt ein
Organschaftsverhältnis vor, so werden alle Umsätze am
Hauptsitz (i.d.R. Sitz der Geschäftsleitung) des
Unternehmens bzw. des Organträgers erfasst und statistisch
nachgewiesen.
Die Daten zur Umsatzsteuer-Voranmeldung werden der amtlichen
Statistik von den Finanzbehörden jährlich übersandt.

*'''Insolvenzverfahren'''

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines
Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das
Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt
oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung
insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.
Bei diesem Indikator werden nur Unternehmensinsolvenzen
berücksichtigt, also keine Insolvenzen von Verbrauchern und
anderen Schuldnern.

===Regionale Besonderheiten===
Mecklenburg-Vorpommern: Infolge der Gebietsreform 2011
können für die Kreisebene für das Berichtsjahr 2011 keine
Werte angezeigt werden.
Sachsen: Infolge der Gebietsreform 2008 können für die
Kreisebene für das Berichtsjahr 2007 keine Werte angezeigt
werden.

===Weiterführende Informationen===
[https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber
ichte/Unternehmen/insolvenzen.pdf
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberi
chte/Unternehmen/beendete-insolvenzverfahren.pdf
|Insolvenzstatistik]

[https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber
ichte/Steuern/umsatzsteuer-voranmeldung.html
|Umsatzsteuerstatistik - Voranmeldungen]

[https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber
ichte/Steuern/umsatzsteuer-voranmeldung.html|Umsatzsteuersta
tistik - Veranlagungen]

[https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=s
tatistikenVerzeichnis |Regionaldatenbank: Themenbereiche]

GraphQL-Beispiele

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Regionale Ebenen

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