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geringfügig entlohnte Beschäftigte im JD HWTP03

Statistik: Handwerkszählung 53111

Beschreibung

geringfügig entlohnte Beschäftigte


Erläuterung für folgende Statistik(en):
53111 Handwerkszählung

Begriffsinhalt:
Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten gehören alle Ar-
beitnehmer, die einer Beschäftigung nach § 8 (1) Sozialge-
setzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen. Eine geringfügig
entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 (1) SGB IV vor, wenn
das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung regelmäßig im Mo-
nat 450 Euro (400 Euro bis einschließlich Jahr 2012) nicht
übersteigt.

Auch hier werden die Angaben von der Bundesagentur für Ar-
beit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungs-
datenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Die dem Un-
ternehmensregister übermittelten Daten enthalten diejenigen
Betriebe, in denen ab dem Berichtsjahr 2014 im Jahresdurch-
schnitt eine bestimmte Anzahl von sozialversicherungspflich-
tig oder geringfügig entlohnten Beschäftigten tätig war. Die
Angaben über die geringfügig entlohnten Beschäftigen in den
Betrieben werden auch hier zu Unternehmensergebnissen aggre-
giert.

GraphQL-Beispiele

Hier ein paar Beispiel-Abfragen zu geringfügig entlohnte Beschäftigte im JD. Nicht alle Daten sind auf allen Gebiets-Ebenen und/oder für alle Jahre verfügbar.

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