EFLB01
Merkmal: Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II PER100
Statistik: Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik22811
Regelleistungsberechtigte insgesamt
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt:
Regelleistungsberechtigte
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf
Gesamtregelleistung. Die Gesamtregelleistung setzt sich aus
Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
zusammen. Dazu zählen folgende Leistungsarten:
- Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20,
23 SGB II)
- Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
- laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebs-
kosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskos-
ten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkos-
ten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und
- befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld
(§ 24 SGB II a.F., entfallen ab 1. Januar 2011).
Wie nach Jahren oder Regionen gefiltert werden kann, siehst du in den Beispielen zu Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Diese Daten sind für Deutschland, Bundesländer, Reg.-Bezirke / Regionen, Kreise verfügbar.