ESGB1N
Statistik:
Empf. v. Leist. n. d. 5. bis 9. Kapitel SGB XII 22131
nachrichtlich: Anspruchsberechtigte nach §264 Abs. 2 SGB V
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22131 Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis
9. Kapitel SGB XII
Begriffsinhalt:
Anspruchsberechtigte nach §264 Abs. 2 SGB V
Die Spalte enthält alle Berechtigten, unerheblich, ob eine
solche Krankenbehandlung tatsächlich in Anspruch genommen
wurde.
Hier ein paar Beispiel-Abfragen zu nachrichtl.: Anspr.berecht. nach §264 Abs. 2 SGB V. Nicht alle Daten sind auf allen Gebiets-Ebenen und/oder für alle Jahre verfügbar.
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Diese Daten sind für Deutschland, Bundesländer, Reg.-Bezirke / Regionen, Kreise verfügbar.
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GES
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