BEV082
Statistik:
Wanderungsstatistik 12711
Fortzüge über die Gemeindegrenzen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
12711 Wanderungsstatistik
Begriffsinhalt:
Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen
Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmelde-
scheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder
Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzei-
tig als Fortzug aus der bisherigen Wohngemeinde gezählt. Nur
Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mit-
tels der Abmeldescheine festgestellt.
Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er
nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine
Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet.
Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets
umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich an-
meldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Ge-
meinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit
einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu
sein.
Hier ein paar Beispiel-Abfragen zu Fortzüge über die Gemeindegrenzen. Nicht alle Daten sind auf allen Gebiets-Ebenen und/oder für alle Jahre verfügbar.
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Diese Daten sind für Deutschland, Bundesländer, Reg.-Bezirke / Regionen, Kreise, Gemeinden verfügbar.