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Nationalität NAT

Merkmal: Erwerbstätige ERWZ02
Statistik: Zensus 201112111

Beschreibung

Erläuterung für folgende Statistik(en):
12111 Zensus 2011

Deutsche/Ausländer
Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen
Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit.
Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit
gelten als Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer
Staatsangehörigkeiten. Unter Ausländer werden auch
Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur
Staatsangehörigkeit gefasst.

Mögliche Werte

Wie nach Jahren oder Regionen gefiltert werden kann, siehst du in den Beispielen zu Erwerbstätige

Ausländer(innen)

NATA

Ausländer(innen)


Erläuterung für folgende Statistik(en):
12111 Zensus - Bevölkerung

Begriffsinhalt:
Deutsche/Ausländer

Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Per-
sonen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit.
Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als
Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörig-
keiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Per-
sonen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.


Erläuterung für folgende Statistik(en):
12411 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
12711 Wanderungsstatistik

Begriffsinhalt:
Ausländer

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Ar-
tikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch
Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörig-
keit. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere
Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsange-
hörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie
der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertre-
tungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den
Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch
statistisch nicht erfasst.

Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die
deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht
Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine un-
befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.


Erläuterung für folgende Statistik(en):
13111 Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit

Begriffsinhalt:
Ausländer

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Ar-
tikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Nicht dazu zählen
Staatenlose, Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
und Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit; diese
Personen sind bei den Beschäftigten insgesamt enthalten.
Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere
Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsange-
hörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie
der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertre-
tungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den
Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch
statistisch nicht erfasst.

{
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      ERWZ02 (NAT: NATA) {
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    }
  }
}

Deutsche

NATD

Deutsche


Erläuterung für folgende Statistik(en):
12111 Zensus - Bevölkerung

Begriffsinhalt:
Deutsche/Ausländer

Das Merkmal Staatsangehörigkeit unterscheidet zwischen Per-
sonen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit.
Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als
Deutsche, unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörig-
keiten. Unter Ausländer werden auch Staatenlose sowie Per-
sonen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.


Erläuterung für folgende Statistik(en):
12411 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
12613 Statistik der Sterbefälle
12711 Wanderungsstatistik

Begriffsinhalt:
Deutsche

Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundge-
setzes ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszuge-
hörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem
Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezem-
ber 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die
deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben,
gelten als deutsche Staatsangehörige.

Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die
deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht
Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine un-
befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.


Erläuterung für folgende Statistik(en):
12612 Statistik der Geburten

Begriffsinhalt:
Deutsche

Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt ein Kind durch Ge-
burt, wenn Vater oder Mutter Deutsche sind.

Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die
deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht
Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine un-
befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

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      ERWZ02 (NAT: NATD) {
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Regionale Ebenen

Diese Daten sind für Deutschland, Bundesländer, Reg.-Bezirke / Regionen, Kreise verfügbar.


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Ausprägungen